Treuhand-PLUS: Mehr Netto vom Brutto
10 Treuhand Plus frei, wenn die nachfolgenden Höchstbeträge pro Kalenderjahr nicht überschritten werden: • 156 Euro für den Arbeitnehmer, • 104 Euro für dessen Ehegatten und • 52 Euro für jedes Kind Die Höchstgrenzen sind personenbezogen und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer und gegebenenfalls seine Angehörigen Erholungsurlaub antreten. Übersteigen die Erholungsbeihilfen diese Höchstbeträge, sind sie in vollem Umfang steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe in zeit- lichem Zusammenhang mit einer Erholungs- maßnahme gewährt wird. Es ist unerheblich, ob der Urlaub zu Hause verbracht oder eine Urlaubsreise unternommen wird. Als Ver- wendungsnachweis ist ausreichend, wenn die Beihilfe in zeitlichem Zusammenhang mit der Erholungsmaßnahme gewährt wird. Als ausreichender zeitlicher Zusammenhang gilt, wenn die Erholungsmaßnahme (Urlaub) innerhalb von drei Monaten vor oder nach Auszahlung der Erholungsbeihilfe angetreten wird oder aber innerhalb dieses Zeitraums eine Anzahlung auf eine bereits fest verein- barte Erholungsmaßnahme nachgewiesen wird. Bei Auszahlung sollte Ihr Mitarbeiter für Sie eine kurze schriftliche Bestätigung erstellen, aus der hervorgeht, dass er die Beihilfen für Erholungszwecke verwendet hat. Essensgutscheine und Restaurantschecks Mahlzeiten vom Arbeitgeber sind mit den Sachbezugswerten von 4,40 Euro für Mittag- oder Abendessen beziehungsweise 2,30 Euro für Frühstück, gemindert um Zuzahlungen des Arbeitnehmers, zu versteuern. Für Mahlzeiten in einer nicht vom Arbeitgeber selbst betrie- benen Einrichtung (auch Gaststätte) kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 Euro täglich für beispielsweise einen Essensgutschein gewähren, wenn der Arbeitnehmer den amtlichen Sachbezugswert hinzuzahlt oder versteuert. Nach der Rechtsprechung funktioniert dies aber nicht, wenn die beteiligten Akzeptanz- stellen mehrere Schecks pro Arbeitstag oder an den Wochenenden annehmen können und somit Missbräuche erfolgen könnten. Bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mahl- zeiten können die Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent lohnversteuert werden. Sollten Sie den Einsatz von Essensgutschei- nen oder Restaurantschecks in Ihrem Unter- nehmen planen sprechen Sie bitte frühzeitig Ihren persönlichen Berater an. Fahrtkostenzuschüsse mit dem privaten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Ersetzen Sie Ihren Mitarbeitern deren Kosten für die Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto, stellt Ihr Fahrgeldersatz steuer - und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Dieser Arbeitslohn kann pauschal versteuert werden (Steuersatz 15 Prozent). Die Lohnsteuerpau- schalierung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
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