Treuhand-PLUS: Mehr Netto vom Brutto
23 Treuhand Plus Art der Arbeitgeberleistung LSt-frei SV-frei Fortbildungskosten soweit sie im ganz eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitge- bers erfolgen + + Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszu- standes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich + + Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt zum Gebrauch im Betrieb überlässt (z. B. Kaffee, Süßigkeiten, Obst) + + Jobfahrrad – Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn + + – Überlassung mit Entgeltumwandlung nein nein – 25 % pauschale Lohnsteuer, wenn unentgeltliche oder verbilligte Übereignung zu- sätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn nein + Jobticket + + Kassenverlustentschädigung + + Kindergartenzuschüsse Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in betriebsfremden oder betriebseigenen Kindergärten u. Ä. + + PKW-Überlassung nein nein Reisekostenerstattung soweit der Arbeitgeber keine höheren Beträge ersetzt, als der Arbeitnehmer ansonsten als Werbungskosten abziehen könnte + + Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen (z. B. Miles and More oder DB), bis 1080 Euro im Kalenderjahr + + Telefon – Privatgespräche am Arbeitsplatz + + – Telefonanschluss in der Wohnung + + Aufwendungen für betriebliche Gespräche, wenn der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, zumindest für 3 Monate; ohne Nachweis 20 % der Aufwendungen, max. 20 Euro pro Monat Trinkgelder + + Umzugskostenvergütung – im privaten Dienst bei dienstlich veranlasstem Umzug bis zur Höhe der Beträge, die nach dem Bundesumzugsrecht als höchstmögliche Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnten + + Verpflegungskostenzuschüsse – 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit + + – 14 Euro bei über 8-stündiger Abwesenheit + + Die Beträge gelten einheitlich für Auswärtstätigkeit sowie für die berufliche doppelte Haushaltsführung (max 3 Monate gleicher Ort). Vorsorgeuntersuchungen die auf Veranlassung des Arbeitgebers überwiegend aus betrieblichen Gründen unentgeltlich durchgeführt werden + + Gutscheine und Geldkarten, die den Begriff des Sachbezugs erfüllen + + Werkzeuggeld , soweit es die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die betriebliche Nutzung nicht übersteigt + + Zinsersparnisse – bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen, soweit der vereinbar- te Zinssatz den marktüblichen Zinssatz nicht unterschreitet (Beachte: Freigrenze 50 Euro) + + – Darlehen mit Zinssatz unter marktüblich, wenn das Darlehen am Ende des jewei- ligen Lohnzahlungszeitraumes 2600 Euro nicht übersteigt + +
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