Treuhand-PLUS: Mehr Netto vom Brutto
7 Treuhand Plus Sie Ihren Arbeitnehmern Computer, Laptops, Netbooks, Notebooks, Tablets, Zubehör, Smartwatches mit eigenständiger Mobilfunk- verbindung (eSIM) oder einen Internetzugang übereignen, können Sie dies pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern. Dies gilt jedoch nur für Leistungen, die zusätzlich zum Lohn ge- währt werden, also nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Betriebsveranstaltungen Nicht nur zur Weihnachtszeit sind Betriebs- feiern bei Mitarbeitern beliebt und tragen zu einem guten Betriebsklima bei. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, an denen überwiegend Arbeitneh- mer teilnehmen. Sie sollen den Kontakt Ihrer Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima fördern. Typische Beispiele sind • Betriebsausflüge, • Weihnachtsfeiern und • Jubiläumsfeiern. Steuerfrei sind pro Arbeitnehmer bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr bis 110 Euro einschließlich der Umsatzsteuer. Auch mehr- tägige Veranstaltungen sind möglich. Die Veranstaltung muss allen Arbeitnehmern des Betriebes oder eines Betriebsteils (zum Bei- spiel Abteilung oder Filiale) offenstehen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil aus 2024 be- stätigt, dass auch bei einem geschlossenen Personenkreis, wie etwa bei Vorstands- oder Führungskräftefeiern, eine Betriebsveranstal- tung vorliegt; in diesem Fall ist jedoch keine Steuerfreiheit möglich, sondern eine Pau- schalversteuerung von 25 Prozent. Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveran- staltung sind alle Aufwendungen des Arbeit- gebers einschließlich Umsatzsteuer unab- hängig davon, ob sie einzelnen Mitarbeitern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um Kosten handelt, die der Arbeitgeber ge- genüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveran- staltung sind insbesondere: • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßig- keiten, • Übernahme von Übernachtungs- und Fahrt- kosten, • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn der Besuch ein Teil des Programms der Veranstaltung ist. • Aufwendungen für den äußeren Rahmen wie etwa Saalmiete , Musik oder eine Kegelbahn • Geschenke Sachgeschenke (und auch Verlosungsgewinne) bis zu einem Wert von 60 Euro pro Arbeitnehmer sind in die Berechnung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Sachgeschenke ohne Be- tragshöchstgrenze (> 60 Euro) müssen aus Anlass der Betriebsveranstaltung erfolgen und dabei den Charakter eines typischen Bestandteils der Betriebsfeier aufweisen. Nehmen an der Veranstaltung auch nicht bei Ihnen beschäftigte Ehegatten oder andere Angehörige teil, so müssen Sie diese Zuwen- dungen dem teilnehmenden Arbeitnehmer zurechnen. Beispiel : Die Bruttogesamtkosten des Be- triebsausfluges, der im Sommer des laufenden Jahres durchgeführt wurde, betragen 120 Euro
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