Treuhand-PLUS: Mehr Netto vom Brutto
8 Treuhand Plus pro Teilnehmer. Angehörige der Mitarbeiter nehmen nicht teil. Weitere Betriebsveranstal- tungen finden im Laufe des Jahres nicht statt. Geldwerter Vorteil 120 Euro Abzüglich Freibetrag -110 Euro Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 10 Euro Die Lohnsteuer auf den steuerpflichtigen geld- werten Vorteil von 10 Euro kann entweder indi- viduell oder pauschal mit 25 Prozent lohnver- steuert werden. Bei der Wahl der pauschalen Lohnsteuer fällt keine Sozialversicherung an. Pauschalierungsbetrag: 25 Prozent von 10 Euro = 2,50 Euro Bildschirmarbeitsplatzbrille Braucht ein Arbeitnehmer, der am Computer arbeitet, eine Sehhilfe, so kann der Arbeitge- ber ihm die Kosten, sofern sie »angemessen« sind, dafür steuerfrei erstatten. Vorausset- zung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer zuvor eine Augenuntersuchung durchführen und sich die Notwendigkeit einer Sehhilfe vor deren Anschaffung vom Augen- oder Betriebs- arzt bescheinigen lässt. Darlehen Benötigen Ihre Mitarbeiter für größere An- schaffungen ein Darlehen haben Sie als Ar- beitgeber die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Vorteil einzuräumen. Zinsvorteile aufgrund eines Arbeitgeberdarle- hens gehören zum steuerpflichtigen Arbeits- lohn. Die Finanzverwaltung ist aber nachsich- tig. Die Erfassung des geldwerten Vorteils unterbleibt, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen im Zeitpunkt der Lohnzah- lung 2600 Euro nicht übersteigt. Ebenfalls unterbleibt die Erfassung eines Zinsvorteils, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Darlehen zur Finanzierung von Fortbildungs kosten gewähren. Eine Zinsersparnis entsteht, wenn der vom Mitarbeiter gezahlte Zinssatz unter dem für steuerliche Zwecke zu ermittelnden marktüb- lichen Zinssatz liegt. Der marktübliche Zinssatz muss durch ein Vergleichsangebot nachgewiesen werden. Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Einholung Angebot eines örtlichen Kredit instituts 2. Marktgünstigstes Angebot (zum Beispiel Internet) Da Vergleichbarkeit mit dem Angebot an den Mitarbeiter gegeben sein muss kann das Ein- holen von Angeboten recht arbeitsaufwändig sein. Als Vereinfachung lässt das Finanzamt zur Feststellung des marktüblichen Zinssatzes bei Vertragsabschluss die bei der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektiv- zinssätze (gewichtete Durchschnittsätze) für »Neugeschäfte« zu. Der so ermittelte Effektiv- zinssatz ist um 4 Prozent zu vermindern. Aus der Differenz zwischen diesem gekürzten Zins und dem mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbar- ten Zins ergibt sich der geldwerte Vorteil. Die Zahlungsweise der Zinsen (beispielsweise mo- natlich, jährlich) ist unbeachtlich.
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