Treuhand-PLUS: Mehr Netto vom Brutto

8 Treuhand Plus pro Teilnehmer. Angehörige der Mitarbeiter nehmen nicht teil. Weitere Betriebsveranstal- tungen finden im Laufe des Jahres nicht statt. Geldwerter Vorteil 120 Euro Abzüglich Freibetrag -110 Euro Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 10 Euro Die Lohnsteuer auf den steuerpflichtigen geld- werten Vorteil von 10 Euro kann entweder indi- viduell oder pauschal mit 25 Prozent lohnver- steuert werden. Bei der Wahl der pauschalen Lohnsteuer fällt keine Sozialversicherung an. Pauschalierungsbetrag: 25 Prozent von 10 Euro = 2,50 Euro Bildschirmarbeitsplatzbrille Braucht ein Arbeitnehmer, der am Computer arbeitet, eine Sehhilfe, so kann der Arbeitge- ber ihm die Kosten, sofern sie »angemessen« sind, dafür steuerfrei erstatten. Vorausset- zung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer zuvor eine Augenuntersuchung durchführen und sich die Notwendigkeit einer Sehhilfe vor deren Anschaffung vom Augen- oder Betriebs- arzt bescheinigen lässt. Darlehen Benötigen Ihre Mitarbeiter für größere An- schaffungen ein Darlehen haben Sie als Ar- beitgeber die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Vorteil einzuräumen. Zinsvorteile aufgrund eines Arbeitgeberdarle- hens gehören zum steuerpflichtigen Arbeits- lohn. Die Finanzverwaltung ist aber nachsich- tig. Die Erfassung des geldwerten Vorteils unterbleibt, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen im Zeitpunkt der Lohnzah- lung 2600 Euro nicht übersteigt. Ebenfalls unterbleibt die Erfassung eines Zinsvorteils, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Darlehen zur Finanzierung von Fortbildungs­ kosten gewähren. Eine Zinsersparnis entsteht, wenn der vom Mitarbeiter gezahlte Zinssatz unter dem für steuerliche Zwecke zu ermittelnden marktüb- lichen Zinssatz liegt. Der marktübliche Zinssatz muss durch ein Vergleichsangebot nachgewiesen werden. Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Einholung Angebot eines örtlichen Kredit­ instituts 2. Marktgünstigstes Angebot (zum Beispiel Internet) Da Vergleichbarkeit mit dem Angebot an den Mitarbeiter gegeben sein muss kann das Ein- holen von Angeboten recht arbeitsaufwändig sein. Als Vereinfachung lässt das Finanzamt zur Feststellung des marktüblichen Zinssatzes bei Vertragsabschluss die bei der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektiv- zinssätze (gewichtete Durchschnittsätze) für »Neugeschäfte« zu. Der so ermittelte Effektiv- zinssatz ist um 4 Prozent zu vermindern. Aus der Differenz zwischen diesem gekürzten Zins und dem mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbar- ten Zins ergibt sich der geldwerte Vorteil. Die Zahlungsweise der Zinsen (beispielsweise mo- natlich, jährlich) ist unbeachtlich.

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