Guido Michels
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Über zwei Jahre konnten Apotheken und andere Leistungserbringer kostenfreie Coronatests für alle Bürger anbieten. Damit ist ab 30. Juni 2022Schluss. Die neue Coronavirus-Testverordnung schränkt den Anspruch auf bestimmte vulnerable Personengruppen ein. Für manche wird eine Eigenbeteiligung von drei Euro je Test fällig, diese können jedoch die Bundesländer übernehmen. Dies alles soll künftig stärker geprüft und dokumentiert werden. »Bürger und Bürgerinnen müssen glaubwürdige Belege bei Zugehörigkeit zu einer der vulnerablen Gruppen vorlegen und in jedem Fall ihren Testanlass schriftlich begründen«, heißt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Die Aufstellung in der noch folgenden Tabelle informiert über Anspruchsberechtigte und Prüfmöglichkeiten.
Darüber hinaus sinkt die Vergütung um zwei Euro. Bisher erhalten die Anbieter acht Euro für die Durchführung und 3,50 Euro für das Material. Ab Juli 2022 sinkt die Vergütung auf sieben Euro für den Abstrich (gegebenenfalls abzüglich drei Euro Eigenbeteiligung) und 2,50 Euro für das Material.
Bei wem dürfen Apotheker sowie andere Leistungserbringer einen kostenlosen Coronatest durchführen beziehungsweise wie können sie den Anspruch überprüfen? Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht.
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