Laura Zeitzmann
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Kinderbonus
Zur Unterstützung der Familien wird der Kinderbonus aus dem Jahr 2020 neu aufgelegt. In 2021 beträgt der Kinderbonus für jedes kindergeldberechtigte Kind 150 Euro. Die Auszahlung des Einmalbetrags erfolgt im Mai 2021 für jedes Kind, für das in mindestens einem Kalendermonat des Jahres 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag muss wie im vorherigen Jahr nicht gestellt werden.
Verlustrücktrag
Damit die Liquidität verbessert und womöglich gar Investitionsanreize geschaffen werden, wird die bereits erfolgte Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 nochmal verdoppelt. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 von maximal 5 Mio. Euro bei Einzelveranlagung auf 10 Mio. Euro erweitert. Bei einer Zusammenveranlagung erhöht sich der maximale Betrag von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro.
Die neuen Höchstbeträge gelten ebenfalls für die in 2020 geschaffene Maßnahme des vorläufigen Verlustrücktrags, um über die Steuererklärung 2019 unmittelbare Liquidität zu erschaffen. Diese zeitliche Anwendung des vorläufigen Verlustrücktrags ist aufgrund der anhaltenden Pandemie auch auf die Steuererklärung 2020 erweitert worden. Damit können voraussichtliche Verluste aus 2021 bereits in der Steuererklärung 2020 berücksichtigt werden und die Steuerzahlungen mindern.
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Impfstoffe und Tests
Bereits im Dezember hat die Europäische Union mithilfe einer Änderung der Europäischen Richtline den Mitgliedstaaten den Weg geebnet, um die Lieferung von Covid-19-Impfstoffen und Testkits sowie eng mit diesen Lieferungen zusammenhängenden Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen. Im Rahmen der 2./3. Lesung des in diesem Beitrag präsentierten Gesetzes im Bundestag, hatte die FDP Fraktion den Antrag gestellt, diese von der EU geschaffene Möglichkeit mit aufzunehmen und damit die Umsatzsteuerbefreiung national umzusetzen. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion jedoch abgelehnt. Die AfD und die Grünen enthielten sich.
Ob eine Steuerbefreiung der Lieferung von Impfstoffen und Tests über eine andere gesetzliche Regelung erfolgen wird, bleibt abzuwarten.