Christian Meyer
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Nach der eingeführten Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken hat die Bundesregierung eine weitere Masken-Aktion für rund fünf Millionen anspruchsberechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) gestartet. Dieser Personenkreis kann sich demnächst kostenlos in Apotheken zehn Schutzmasken ohne Eigenbeteiligung abholen.
Apotheken sollen nach Vorlage eines Krankenkassen-Informationsschreibens und eines Lichtbildausweises die FFP2-Masken abgeben. Die Apotheken behalten das Informationsschreiben ein (aufzubewahren bis 31. Dezember 2024) und versehen dieses mit dem Apothekenstempel sowie der Unterschrift der abgebenden Person. Wie schon zuvor bei den Coupons könnten auch diese Unterlagen für eine nachgelagerte Prüfung herangezogen werden.
Vergütung je Maske sinkt ab Februar auf 3,90 Euro
In einem Brief des Gesundheitsministeriums vom 8. Februar 2021 wurde nun ergänzend zur Regelung in der Verordnung klargestellt, wie die Schutzmasken 2021 in den verschiedenen Phasen abgerechnet werden:
Die Abrechnung erfolgt über die Apotheken-Rechenzentren an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Die ersten Coupons wurden schon größtenteils in Rechnung gestellt. Die Vergütung für diese Phase sollen die Apotheken abzüglich einer Abrechnungsgebühr bis zum 15. März erhalten.
Die Februar-Abrechnung muss voraussichtlich zweigeteilt erfolgen:
Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass sofern Apotheken bereits Schutzmasken auf Grundlage des zweiten Coupons – abweichend von den in der Verordnung geregelten Zeiträumen – abgegeben haben, sie hierfür nur die 3,90 Euro abrechnen dürfen. Die Abrechnung der vierten Phase muss laut Verordnung »einmalig« erfolgen. Demnach können diese Coupons vermutlich erst gesammelt der März-Abrechnung beigelegt werden.
Steuerlich ist die Einordnung der Abgabe an Arbeitslosengeld II-Bezieher mit der Abgabe an andere Berechtigte in Phase 2 und 3 (Januar und Februar 2021) identisch. Die Abgabe ist in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig. Gegenüber dem Maskenempfänger sollte keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
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