Peggy Eichhorn
E-Mail schreiben
Viele Arztpraxen scheuen teure Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Neuinvestitionen in Praxisausstattung, obwohl diese sinnvoll wären.
Für die Planung des Kaufs teurerer Untersuchungsgeräte oder einer moderneren Einrichtung könnte der »Investitionsabzugsbetrag« kurzfristig eine spürbare steuerliche Entlastung bringen.. Dieser wird für eine geplante, zukünftige Anschaffung von Wirtschaftsgütern gewährt und mindert in Höhe von vierzig Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten Ihren Gewinn.
Schaffen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Inanspruchnahme des Investitions- abzugsbetrages das geplante Gerät an, wird der Gewinn im Jahr der Anschaffung wiederum um 40 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises, höchstens jedoch in Höhe des zuvor in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrages, erhöht. Ob sich dieses Modell für Ihre Praxis lohnt bzw. welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.