Katja Adam
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Die Anschaffungskosten sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Ziel dieser Maßnahme ist nach dem Bund-Länder-Beschluss, die Wirtschaft weiter zu stimulieren und die Digitalisierung und zu fördern.
Für einen Großteil an digitalen Wirtschaftsgütern, die bislang über drei Jahre abgeschrieben werden mussten, wird es damit zu einer umfassenden Vereinfachung kommen. Nach Angaben des Handelsblatts, welches aus einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums zitiert, sollen die Entlastungen für die Steuerzahler (in den Jahren 2022 bis 2026) sich auf knapp 11,6 Milliarden Euro belaufen. Die Kosten für Computerhardware und -software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden können. Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home Office arbeiten und hierfür entsprechende Wirtschaftsgüter angeschafft haben. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Quelle: Bundesregierung online
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