Guido Michels
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Um das Testen auf das Corona-Virus zu beschleunigen werden die Nationale Teststrategie und die Test-Verordnung (TestV) in zwei entscheidenden Punkten erweitert:
Das Vorhaben wirft viele Fragen zur Umsetzung auf. Wir beantworten die wichtigsten.
Wann soll das Testen starten?
Der ursprüngliche Plan von Gesundheitsminister Spahn war, die kostenfreien Schnelltests bereits ab dem 1. März anzubieten. Das Corona-Kabinett sah jedoch noch Beratungsbedarf und kippte den Start. Nun soll am 3. März in der Bund-Länder-Konferenz über die Teststrategie diskutiert und vermutlich ein Starttermin gefunden werden. Weitere Änderungen an den hier skizzierten Plänen sind daher noch möglich.
Wer kann die PoC-Antigen-Schnelltests anbieten?
Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragte Dritte können diese Tests anbieten. Damit ist auch das Testen in der Apotheke möglich, genauso wie in Arzt- und Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführten Einrichtungen, medizinischen Laboren oder den von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren. Die Entscheidung, ob sie Testungen anbieten, liegt bei den Leistungserbringern.
Sind denn genügend PoC-Antigen-Schnelltests verfügbar?
Entsprechende Tests sind seit Herbst 2020 auf dem Markt und nach Einschätzung der Regierung inzwischen in ausreichender Anzahl und Qualität verfügbar. Seitdem der Bundestag Ende 2020 den »Arztvorbehalt« beim Testen aufgehoben hat, werden sie insbesondere zur präventiven Testung im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Alten- und Pflegeeinrichtungen) angewendet. Die Angaben der Hersteller zur Qualität werden vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert Koch-Institut (RKI) überprüft.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist in Verhandlungen mit Herstellern, um in Rahmenverträgen bestimmte Mindestmengen dieser Tests für den deutschen Markt zu sichern. Trotz allem sind, insbesondere wenn zu Beginn der Testkampagne eine sehr hohe Nachfrage besteht, Lieferengpässe nicht auszuschließen.
Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich in der Apotheke teste?
Die nationale Teststrategie legt fest, dass ein positives Schnelltest-Ergebnis mit einem PCR-Test bestätigt werden soll. Fachliche Empfehlungen für den Betrieb der Testzentren finden sich in dem Papier jedoch nicht. Diese sollen von Ärzte-, Apotheker- und Zahnärztekammern für ihre Mitglieder erarbeitet werden. Einige Apotheken haben bereits Testzentren eröffnet und haben in der Fachpresse über die Erfahrungen berichtet.
Für den Verbraucher sind die Tests kostenlos, aber wer bezahlt die Leistungserbringer?
Da diese Tests ausschließlich der Pandemiebekämpfung und der öffentlichen Gesundheit dienen, werden die Kosten aus dem Bundeshaushalt getragen. Man rechnet mit einem Volumen von rund 180 Millionen Euro für 10 Millionen Tests.
Die Vergütung der Leistungserbringer erfolgt analog der in den §§ 7ff. TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen. Sie beträgt bis zu neun Euro (je nach Beschaffungskosten) für den Test und weitere neun Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnisses.
Wer darf die »Laien-Schnelltests« anbieten?
Seit 2. Februar 2021 dürften Antigentests für den Privatgebrauch verkauft werden. Dies sind frei verkäufliche Tests, die auch von ungeschulten Personen hinreichend sicher angewendet werden können. Sie können daher nicht nur in Apotheken, sondern etwa auch in Drogerien, im Einzelhandel und im Internet angeboten werden. Die Ausnahme von der Apothekenpflicht ist – analog der HIV-Tests – durch eine Aufnahme dieser Tests in die Anlage 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung erreicht worden.
Wann kommen die »Laien-Schnelltests« im Handel?
Sie kommen erst in den Handel, wenn die Prüfinstanzen grünes Licht mit einer Zulassung gegeben haben. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegt eine Reihe von Anträgen auf nationale Sonderzulassung von »Laien-Schnelltests« vor. Die ersten Zulassungen sind Ende Februar erfolgt, mit weiteren ist zu rechnen. Auch bei diesen Tests will die Regierung Rahmenverträge mit Herstellern über Mindestmengen abschließen.
Beim BfArM wird es künftig eine Liste mit zertifizierten Selbsttests geben. Eine ähnliche Liste über erstattungsfähige Antigentests für professionelle Anwender aktualisiert das BfArM bereits regelmäßig.
Was kosten die »Laien-Schnelltests«?
In der Nationale Teststrategie heißt es, man wolle einen »niedrigschwelligen Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger – ggf. gegen eine geringe Eigenbeteiligung von einem Euro« erreichen. Dies spricht für eine Art gesetzlicher Erstattung, eventuell ähnlich wie bei der FFP2-Maskenverteilung für ein bestimmte Anzahl Tests. Im »normalen« Verkauf können die Endverbraucherpreise von den Anbietern frei kalkuliert werden.
Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?
Wie bereits beim Thema Masken wurden die steuerlichen Fragen aufgrund der schnellen Verordnungserlasse nicht im Detail geregelt. Die Abgabe von Tests durch Apotheken und den damit im Zusammenhang stehenden Leistungen unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Derzeit wird auf Ebene der Europäischen Union die Schaffung der Voraussetzung für eine Steuerbefreiung erwogen. Erst diese Änderung würde es der Bundesrepublik ermöglichen, eine Steuerbefreiung einzuführen. Inwieweit dies in Deutschland beabsichtigt ist, ist derzeit unbekannt.
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