Apothekenreform erlaubt Skonto: so prüfen Sie, ob es sich lohnt!
Skonto auf verschreibungspflichtige Medikamente wird wieder möglich. Damit stehen Apotheken in den kommenden Monaten zahlreiche Gespräche und Verhandlungen über neue Einkaufsbedingungen bevor. Doch nicht jede frühe Zahlung wird sich lohnen und nicht jedes Angebot attraktiv sein. Wir zeigen Ihnen, wo die Hürden liegen und wo Sie Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Im Zuge des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes wird die Arzneimittelpreisverordnung so angepasst, dass »handelsübliche Skonti« beim Einkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch dann möglich sind, wenn hierdurch der Einkaufspreis niedriger ist als die Summe des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmens und des Festzuschlags des Großhandels in Höhe von 73 Cent. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber klar, dass Voraussetzung für das Rx-Skonto eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung (»echte Skonti«) sein soll.
Lieferanten hatten seit dem Urteil vom Bundesgerichtshof Anfang Februar 2024 Skonti und Einkaufsvorteile gekürzt. Jetzt eröffnen sich neue Verhandlungsspielräume, die Apotheken mit Verweis auf die Neuregelung nutzen können. Es ist davon auszugehen, dass sowohl im Direkteinkauf bei Herstellern und Importeuren als auch beim Großhandel neue Angebote gemacht werden. Daher gilt: halten Sie in den nächsten Monaten Augen und Ohre offen und sprechen Sie ihren Außendienst an!
Ob sich die Einkaufsvorteile tatsächlich verbessern, ist allerdings noch offen. Ebenso wenig ist garantiert, dass jedes Angebot wirtschaftlich attraktiv ist. Denn vor einer Entscheidung sollten zwei wesentliche Hürden geprüft werden.
Hürde 1: Kann ich mir eine frühe Zahlung leisten?
Noch ist unklar, wie weit im Voraus die Zahlung erfolgen muss, um ein höheres Skonto zu bekommen. Unabhängig davon geht die vorgezogene Zahlung jedoch mit einem Liquiditätsverlust einher und führt damit zu Kapitalkosten.
Die Kapitalkosten entstehen entweder, wenn das Geschäftskonto überzogen wird und Überziehungszinsen sowie Gebühren anfallen, oder durch den Zinsverlust, wenn eigenes Kapital eingesetzt wird. Beispielsweise verursacht eine um 15 Tage vorgezogene Zahlung Kapitalkosten von 0,5 Prozent, wenn der Zinssatz zwölf Prozent beträgt. Wenn hingegen, um 30 Tage früher zu zahlen, ein Investmentportfolio mit vier Prozent Rendite aufgelöst wird, so entstehen Kapitalkosten von 0,33 Prozent. Diese Kosten mindern den Skontogewinn und können ihn in bestimmten Konstellationen sogar vollständig auflösen.
Zusätzlich sollte eine Besonderheit des Großhandels beachtet werden. Hier wird nicht der gesamte Rechnungsbetrag skontiert, sondern nur Rx-Artikel und teilweise nur die, die nicht Bestandteil von Angeboten sind. Dies mindert die Attraktivität einer Skontoerhöhung. Denn je nach Bestellstruktur der Apotheke und Angebotsgestaltung des Lieferanten beträgt der skontofähige Umsatz beim Großhandel lediglich 30 bis 50 Prozent der Nettoeinkaufssumme.
Merke: eine frühere Zahlung lohnt sich vor allem, …
… je größer der Unterschied in der Skontohöhe zwischen früher und später Zahlung ist.… je höher der skontofähige Umsatz im Verhältnis zum Gesamteinkauf ist.
… je geringer die Zinserträge alternativer Investments bei vorhandener Liquidität sind.
... je weniger Überziehungszinsen und Gebühren bei fehlender Liquidität anfallen.
Hürde 2: Mehr Skonto, aber Verschlechterungen an anderer Stelle
Neue Angebote der Lieferanten, die mehr Skonto versprechen, sollten genau geprüft werden. Denn diese sind nur attraktiv, wenn sich nicht an anderer Stelle Verschlechterungen verstecken.
Hierbei sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
- Gibt es neue Abzüge abhängig von Rx-Preis und -Menge?
- Entstehen neue Rabattausschlüsse?
- Wie ist die Rabattierung / Skontierung von Angeboten?
- Fordert der Lieferant Umsatz- und Mengenziele, die schwer zu erreichen sind?
- Fallen höhere Gebühren an?
Optimal vorbereitet in das nächste Verhandlungsgespräch
Die Treuhand Hannover unterstützt Apotheken bei der Verhandlung und Prüfung der Einkaufskonditionen. Ob im vorbereitenden Coaching für ein Verhandlungsgespräch, bei der Prüfung von Angeboten oder bei der Kontrolle der Abrechnung - unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Einkauf zur Seite!
- Guido Michels
Diplom-Ökonom,
Stellvertretender Leiter der Abteilung BetriebswirtschaftTelefon: 0511 83390 -191
