Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist der Treuhand Hannover sehr wichtig. Neben dem klassischen Seminarangebot unterstützen wir unsere Kollegen und Kolleginnen in vielen Bereichen ihrer beruflichen Weiterentwicklung – zum Teil auch finanziell.

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum StB-Examen. Neben einer umfangreichen praktischen Heranführung an die Aufgaben eines Steuerberaters bei Ihnen vor Ort in der Niederlassung bereiten Sie verschiedene Seminare in der Zentrale auf die Ausübung dieser Tätigkeit bzw. Rolle vor. Um Sie auch in der theoretischen Vorbereitung zu unterstützen, stellen wir Ihnen ein Fortbildungsbudget zur individuellen Lehrgangsbuchung zur Verfügung.
Die Fortbildungsprüfung Fachassistent Lohn und Gehalt richtet sich an unsere Mitarbeiter, die sich im Lohnbereich spezialisiert haben. Fachassistenten für Lohn und Gehalt verfügen in ihrem Fachgebiet über ein breites und detailliertes Fachwissen, insbesondere in den Bereichen Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsbeitragsrecht sowie in Grundzügen des Arbeitsrechts. Sie sind in der Lage, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitsverhältnissen zu optimieren.
Die Zulassung zur Prüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Erfolgreiche Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Steuerberatung
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann) mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Steuerberatung
- Ohne entsprechende Ausbildung mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre in der Steuerberatung
In der Weiterbildung zum Steuerfachwirt erhalten Sie tiefere Einblicke in Allgemeines Steuerrecht, Einzelsteuergesetze, Rechnungswesen und Buchführung, Betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie Allgemeines Recht. Voraussetzungen für eine Prüfungsteilnahme sind:
- Eine Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und eine 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- Eine mindestens 8-jährige Berufspraxis bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Als Steuerfachwirt übernehmen Sie die Betreuung der Mandanten hinsichtlich steuerrechtlicher Fragestellungen.
Für die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter gibt es folgende Voraussetzungen:
- Eine dreijährige Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf (z. B. Steuerfachangestellter) und danach eine kaufmännische Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder
- Ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaft und eine anschließende zweijährige Berufspraxis oder
- Eine sechsjährige Praxiserfahrung im kaufmännischen Bereich.
Als Bilanzbuchhalter haben Sie ständig die Finanzen im Blick und liefern mit Ihren Abschlüssen und Auswertungen die Grundlage für wichtige Managemententscheidungen. In der Treuhand Hannover erhalten Sie in den jeweiligen Niederlassungen verschiedene Aufgabenschwerpunkte.
Haben Sie Fragen?
- Ann-Marie Schmidt
Personalreferentin
Telefon: 0511 83390-327