Doppelte Haushaltsführung – strengere Voraussetzungen bei Auslandsbezug

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn sich die zweite Wohnung im Ausland befindet, ist dies möglich. Allerdings muss in diesem Fall eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Wohnung am Lebensmittelpunkt nachgewiesen werden. Wir erläutern Ihnen das entsprechende Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts.

26. April 2024
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Bei einer doppelten Haushaltsführung unterhält der Steuerpflichtige – neben der Wohnung, in der er seinen Hausstand führt oder seine Familie lebt – aufgrund einer beruflichen Veranlassung eine zweite Wohnung am Arbeitsort. Hier können sowohl Fahrtkosten als auch Kosten für die Zweitwohnung steuerlich abgezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Wohnung am Lebensmittelpunkt finanziell beteiligt. Wenn sich Wohnort und Zweitwohnung in Deutschland befinden, wird Verheirateten eine notwendige finanzielle Beteiligung unterstellt und muss nicht nachgewiesen werden.

Bei Fällen mit Auslandsbezug hingegen muss eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der gemeinsamen Wohnung nachgewiesen werden.

Kosten der Lebensführung

Die maßgeblichen Lebensführungskosten umfassen nur die Aufwendungen, die mit dem Haushalt zusammenhängen. Dazu gehören Miete, Hauskosten, Verbrauchs- und Nebenkosten, Kosten für Haushaltsgeräte und -gegenstände, Lebensmittel und Telekommunikation. Kosten für Urlaube, PKWs, Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung sowie Kleidung und Ähnliches zählen hingegen nicht zu den Lebensführungskosten.

Das Gesetz sieht keine bestimmte betragsmäßige Grenze für die Kostenbeteiligung vor. Es muss sich auch nicht um eine laufende Beteiligung im Sinne einer mietgleichen Zahlung handeln. Deshalb kann sich der Steuerpflichtige finanziell an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen, indem er Einmalzahlungen leistet – einschließlich solcher am Jahresende.

Fazit

Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung mit Auslandsbezug unterhalten, sollten Sie von Beginn an eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für die Wohnung am Lebensmittelpunkt nachweisen und dokumentieren. Das Finanzamt kann Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die doppelte Haushaltsführung ablehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.