Ergebnis des Schiedsspruchs zum Konnektorentausch
Wenn Sicherheitszertifikate auslaufen, muss gehandelt werden. Doch beim Konnektorentausch scheiden sich die Geister. Das Ergebnis des (ersten) Schiedsspruchs.
Mit einem Schiedsspruch endete am Mittwoch, 20. Juli 2022, vorerst ein Streit zwischen Krankenkassen und Ärztevertretern. Hintergrund war der anstehende Austausch von Konnektoren in zahlreichen Arztpraxen. Bei vielen Konnektoren endet nach fünf Jahren die Laufzeit des Sicherheitszertifikats. Da die Konnektoren die Praxissoftware und das Internet verbinden, steht aus Sicherheitsgründen ein Austausch des Konnektors an.
Konnektorentausch: Welche Praxen trifft es und wie viel wird erstattet?
Der Austausch betrifft zunächst vor allem Praxen mit Konnektoren der Firma »CompuGroup Medical« (CGM). CGM hatte 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht. Insgesamt müssen in den nächsten zwölf Monaten rund 55.000 Konnektoren ausgetauscht werden. Für den Austausch entstehen dabei pro Praxis Kosten in Höhe von 2.770 Euro brutto. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte deswegen die Erstattung dieser durch gesetzliche Vorgaben entstehenden Kosten in voller Höhe von den Krankenkassen. Da es in dieser Frage zu keiner Einigung kam, hatte die KBV das Bundesschiedsamt angerufen. Dieses legte nun in seinem Spruch fest, dass die Krankenkassen einen Betrag von 2.300 Euro pro Praxis erstatten müssten. Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte ausgetauscht werden muss, werden 100 Euro erstattet.
Die KBV zeigte sich in einer Stellungnahme von Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel nicht zufrieden mit dem Ergebnis. Bemängelt wird, dass den Praxen nicht die vollen Kosten erstattet werden, sodass sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche werden zahlen müssen.
Quelle: Pressemitteilungen des GKV-Spitzenverbands und der KBV
- Alexander Ullrich
Diplom-Ökonom
Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
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