Neue Meldepflicht für Kryptowerte

Krypto-Anleger rücken stärker ins Blickfeld der Steuerbehörden: Ab dem Jahr 2027 werden gemeldete Transaktionsdaten innerhalb der Europäischen Union automatisch ausgetauscht. Alle wichtigen Änderungen hier für Sie zusammengefasst.

27. Mai 2026
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Auf Grundlage des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes, das die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen betrifft, wurde eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Infolgedessen hat die Meldung der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Datensatz jüngst bekannt gegeben.

Automatischer Austausch der gemeldeten Daten

Die in den jeweiligen Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2026 gemeldeten Daten werden künftig automatisch innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Der erste automatische Austausch soll im Jahr 2027 erfolgen.

Weiterleitung auch an die Landesfinanzbehörden

Innerhalb Deutschlands sieht das Gesetz zudem die Weiterleitung der Transaktionsdaten an die Landesfinanzbehörden vor. Ein Abgleich etwaiger Krypto-Gewinne mit den in Steuererklärungen angegebenen Einkünften ist dann, so das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, ohne Weiteres möglich.

Quelle: Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, BGBl I 2025, Nr. 352; BMF-Schreiben vom 14.1.2026, Az. IV D 3 - S 1316/00708/051/004; FinMin NRW, Mitteilung vom 29.12.2025: Meldepflicht für Kryptowerte bringt „Schub für Transparenz bei Deals mit digitalem Geld“