Unternehmenssteuerung – Meine Kennzahlen fest im Blick
Neuer Abrechnungsmodus für Chroniker
Patienten entlasten, den getakteten Terminplan entlasten und die Abrechnung vereinfachen – all das verspricht der neue Abrechnungsmodus für Chroniker. Doch was steckt hinter der neuen Regelung?

Im vierten Quartal 2025 trat eine wichtige Änderung in der ärztlichen Abrechnung für chronisch kranke Patienten in Kraft, die auch Auswirkungen auf die Apotheken haben könnte. Ärzte dürfen künftig die Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten ohne hohen Betreuungsbedarf für vier Quartale abrechnen, der Patient muss dafür aber nur noch einmal im Jahr in der Praxis vorstellig werden.
Diese Neuregelung soll die Versorgung effizienter gestalten und Patienten entlasten, da weniger Praxisbesuche notwendig sind. Für die Ärzteschaft bedeutet dies eine Vereinfachung der Abrechnung und eine Entlastung des Terminplans. Da Patienten nicht mehr regelmäßig vor Ort erscheinen müssen, sinkt die Frequenz der direkten Arzt-Patient-Kontakte.
- Alexander Ullrich
Diplom-Ökonom
Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Telefon: 0511 83390 -254