Großhandelsfestzuschlag steigt um 3 Cent – Welche Folgen hat das?

Am ersten September steigt der Großhandelsfestzuschlag von 0,70 Euro auf 0,73 Euro. Welche Folgen hat dies für die Apotheke? Wir erläutern die Auswirkungen der gesetzlichen Anpassung anhand eines Rechenbeispiels.

14. August 2023
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Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird der Festzuschlag der Großhandelsvergütung um drei Cent je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht. Zum 1. September 2023 müssen nun alle RX-Preise neu berechnet und in die Lauer-Taxe eingepflegt werden. Das hat Konsequenzen für die Preisstellung der Rx-Arzneimittel, Festbeträge sowie Aufzahlungen. Dadurch wird sich im Arbeitsalltag einiges ändern.

Preisänderungen und deren Auswirkungen auf die Apotheke

Die Apotheken haben zunächst im Einkauf mehr Ausgaben, bekommen diese mit der Rezeptabrechnung aber wiedererstattet. Durch die Preisänderungen kann sich eventuell mehr Gesprächsbedarf mit Patienten in Bezug auf Festbeträge und Mehr­zahlungen ergeben.

Ein weiterer Aspekt tangiert die Apotheken beim Großhandelseinkauf. Denn die Spannen der Lieferanten ändern sich, worauf die Großhändler mit einer Anpassung der Einkaufsbedingungen reagieren werden. So haben die Großhändler AHD/GEHE und SANACORP bereits schriftlich Ihren Kunden angekündigt, die Handelsspannenabrechnung neu zu gestalten. Andere Großhändler werden zwangsläufig folgen. Warum das so ist, erklären wir anhand eines Beispiels.

Großhändler passen Handelsspannenausgleich an

Hatte eine Apotheke bei 2.000 Rx-Packungen und einem Preis von 27 Euro je RX-Packung vor der Umstellung rund 424 Euro an Spannenausgleich an den Großhandel zahlen müssen, wäre es nach der Preisänderung weniger geworden, da die Handelsspanne für den Großhandel größer wird. Bis zur Änderung lag die erzielte Spanne in diesem Fall bei 5,56 Prozent.

Nach Preisänderung liegt die erzielte Spanne bei 5,66 Prozent. Das hätte zur Folge, dass der Großhandel weniger Handels­spannen­ausgleich von den Apotheken nehmen könnte. Im Beispiel wären es dann nur noch 366 Euro, also genau die 60 Euro weniger, die die Apotheke im Einkauf mehr bezahlt. Um diesen Ertragsverlust zu vermeiden, muss der Großhandel die Basis-Spannen für den Ausgleich erhöhen. Die Erhöhung um 0,14 Prozent-Punkte, im Beispiel von AHD/Gehe von 6,34 Prozent auf 6,48 Prozent, entspricht relativ genau einem 3 Cent Aufschlag auf den Packungspreis.

Zahlen die Apotheken nun mehr Handelsspannenausgleich?

Die Erhöhung der Basis-Spanne um im Beispiel 0,14 Prozent-Punkte bedeutet jedoch NICHT, dass auch 0,14 Prozent-Punkte mehr Abzüge entstehen! Die Apotheke wird durch die 3 Cent belastet, wenn für sie ein Han­dels­spannen­ausgleich durchgeführt wird. Rechnet man das oben aufgeführte Beispiel mit den neuen Basis-Spannen weiter, würde sich die Spannendifferenz um etwa 0,04 Prozentpunkte erhöhen und der Abzug für die Apotheke um 19 Euro auf rund 443 Euro steigen (siehe nächste Übersicht).

Fazit zum neuen Großhandelsfestzuschlags

Ab 1. September ändern sich alle Rx-Einkaufs- und -Verkaufspreise. So lange der Großhandel seine Handelsspannenberechnung nicht anpasst, hätte er aber für sich keinen Mehrertrag durch die 3 Cent. Erhöht der Großhandel die Basis-Spannen wie AHD/GEHE und SANACORP um 0,14 Prozentpunkte, erzielt er die 3 Cent als Ertrag durch die Gesetzes­änderung und über den Handels­spannen­ausgleich noch mal rund 1 Cent pro Packung von den Apotheken dazu.

Um die (Mehr-)Belastung der Apotheken durch den Handels­spannen­ausgleich aufzuzeigen, haben wir folgende Übersichten mit möglichen Varianten erstellt. Je nach Einkaufs­menge an RX-Packungen (linke Spalte) und je nach Rx-Preisstellung (obere Zeile) ergibt sich ab circa 20,70 Euro ein Handels­spannen­ausgleich, der je teurer die Packung wird, umso höher ausfällt.

Vor Preisänderung:

Nach Preisänderung:

Nach Preisänderung und Anpassung der Basisspanne zeigen sich leicht erhöhte Abzüge im Vergleich zur letzten Übersicht: Hat zum Beispiel eine Apotheke 3.000 Rx-Packungen und einen RX-Preis von 35 Euro, so werden 63 Euro mehr abgezogen als vorher. Hiermit kann jede Apotheke grob abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die Anpassung der Großhändler hat.