Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung

Abfindung erhalten oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ausgezahlt bekommen? Dann zählt seit 2025 vor allem die Steuererklärung, denn die ermäßigte Besteuerung wird nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

21. Juli 2026
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Bei außerordentlichen Einkünften hat sich das Verfahren geändert. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium in einer Mitteilung vom sechsten Mai 2026 hin. Betroffen sind beispielsweise Abfindungen oder Arbeitslohn, der für mehrere Jahre gezahlt wird. Fallen diese außerordentliche Einkünfte unter die Tarifermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz, werden sie seit dem Veranlagungszeitraum des Jahres 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Arbeitgeber müssen regulär besteuern

Für Arbeitgeber impliziert das eine reguläre Besteuerung dieser Einnahmen. Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt ausschließlich bei der Einkommensteuerveranlagung. Daher müssen Steuerpflichtige die entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Quellen: § 34 Einkommensteuergesetz