Umsatzsteuer bei der Maskenpauschale? Die Treuhand Hannover zieht vor den Bundesfinanzhof

Auch wenn die Erinnerungen an die Corona-Pandemie langsam verblassen: steuerlich beschäftigt uns das Thema bis heute. Warum die Treuhand Hannover nun vor den Bundesfinanzhof zieht, erfahren Sie hier.

23. November 2023
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Wir erinnern uns: Von Dezember 2020 bis Januar 2021 hatten besonders gefährdete Personen einen Anspruch auf die Abgabe von einmalig drei Schutzmasken. Der Abgabe erfolgte hierbei durch die Apotheken.

Im Dezember 2020 haben die Apotheken vom Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. eine »Maskenpauschale« erhalten. Mit dieser sollte die Abgabe von Schutzmasken für den beschriebenen Zeitraum vergütet werden.

Unklare Rechtslage

Von Beginn an war unklar, ob die Maskenpauschale der Umsatzsteuer unterliegt. Im gesamten Bundesgebiet sind eine Vielzahl von Einspruchsverfahren zu der Frage bei den Finanzämtern anhängig.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in mehreren Fällen entschieden, dass die Maskenpauschale der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausstehend

Gegen eines der Urteile hat die Treuhand Hannover nun Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof: V R 24/23), weil jede Apotheke in Deutschland von dem Fall betroffen ist und damit Tausende von Steuerpflichtigen ein Interesse daran haben, dass die Frage nach der Umsatzsteuerbarkeit der Maskenpauschale höchstrichterlich entschieden wird. Der Bundesfinanzhof wird nun abschließend darüber entscheiden müssen, ob die Maskenpauschale der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Was können Apotheker, die die Maskenpauschale erhalten haben, nun tun?

Alle Apotheken, die im Dezember 2020 die Maskenpauschale erhalten haben, können sich in anhängigen oder neuen Einspruchs- und Klageverfahren auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen und die entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren ruhend stellen.

Nach dem Urteil durch den Bundesfinanzhof wird zumindest die Frage nach der Umsatzsteuerbarkeit der Maskenpauschale endgültig geklärt sein.