Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer und Neugründer
Ob Kleinunternehmer oder Neugründer – in Sachen Umsatzsteuer gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Wir verraten Ihnen, worauf zu achten ist.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 Euro beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat.
Was sollten Kleinunternehmer und Neugründer bei der Umsatzsteuer beachten?
Um den Kleinunternehmerstatus auch im Jahr 2022 nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, einige Umsätze erst im Jahr 2022 abzurechnen, um so im Jahr 2021 unter der Grenze von 22.000 Euro zu bleiben.
Für Neugründer wurde die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Voranmeldungen für die Zeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. In Neugründungsfällen ab 2021 ist wie folgt zu unterscheiden:
Im Gründungsjahr ist die voraussichtliche Steuer dieses Jahres zu schätzen. Beträgt sie mehr als 7.500 Euro, sind Voranmeldungen monatlich zu übermitteln, anderenfalls gilt die Quartalsabgabe. Im Folgejahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahrs in eine Jahressteuer umzurechnen. Für die Abgabe der Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) gilt dann erneut die Grenze von 7.500 Euro.