Inflationsausgleichsprämie: Gewährung noch bis Ende 2024 möglich

Mit Gesetz vom 19. Oktober 2022 (BGBl 2022 I S. 1743) wurde die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) eingeführt. Diese können Arbeitgeber freiwillig ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 freiwillig als Leistung zum Inflationsausgleich gewähren.

07. September 2022
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Zur Erinnerung: Diese Prämie kann in Teilbeträgen, bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Weitere Voraussetzung ist,dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden, also insbesondere nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) kann nur von Arbeitnehmern im steuerlichen Sinne, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung in Anspruch genommen werden. Folgende Beispiele werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) genannt:

  • Voll- oder Teilzeitkräfte
  • kurzfristig Beschäftigte
  • Minijobber
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in bestimmten bezahlten Praktika
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Arbeitnehmer im Krankengeldbezug
  • Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind
  • ehrenamtlich Tätige, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
  • Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
  • Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Versorgungsbezieher

Wichtig zu wissen ist unter anderem, dass die Steuerbefreiung der Auszahlung nur im Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 (Tag nach der Verkündung des Gesetzes) bis zum 31. Dezember 2024 gewährt wird.

Für Fragen zur IAP hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Frage-Antwort-Katalog zur Steuerbefreiung Bundesfinanzministerium – FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz herausgegeben.