Hinweis: Aktualität der TSE im Auge behalten

Es gibt neue Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Anforderungen an Sicherheitssysteme. Deshalb sollten Sie die Aktualität der technischen Sicherheitseinrichtungen Ihrer Kassensysteme im Blick behalten.

20. Mai 2022
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Spätestens seit dem 1. April 2021 müssen alle elektronischen Kassensysteme über die »zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)« geschützt werden. Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermodul und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Sie stellt die Manipulationssicherheit der Kassendaten sicher.

Neue Richtlinie beim TSE und deren Anforderungen

Während die Finanzverwaltung noch an einer technischen Lösung für die elektronische Meldung über den Einsatz einer TSE tüftelt, hat sie kürzlich eine aktuelle Version der einheitlichen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme veröffentlicht. Diese ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 erfolgen, anzuwenden.

Derweil hat auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Anforderungen an die Bestandteile der TSE auf den Stand 2022 aktualisiert. Bei der entsprechenden Richtlinie handelt es sich um die »Technische Richtlinie BSI TR-03116 – Kryptografische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5: Anwendungen der Secure Element API«.

Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen von technischen Vorgaben sollten Sie unbedingt darauf achten, Ihre Kassen- und Sicherungssysteme in regelmäßigen Abständen auf deren Aktualität zu überprüfen. Nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit Ihren Anbietern auf, ob die Anforderungen der geänderten Richtlinien weiterhin erfüllt werden.