Warum Apotheker Familien-Immobilien-Gesellschaft gründen sollten

Wussten Sie, dass Sie Ihre Immobilien bereits zu Lebzeiten an seine Kinder vererben können? Die Experten der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft zeigen Ihnen wie es funktioniert.

Sein Geld in Immobilien zu investieren gilt nach wie vor als sichere sowie langlebige Anlagemöglichkeit, sodass viele ihr Einkommen und Vermögen in ein eigenes Haus oder andere Immobilien investiert haben. Allerdings befürchten viele eine hohe Erbschaftssteuer im Erbfall und wollen bereits zu Lebzeiten die Steuerbelastung innerhalb der Familie optimieren. Unsere Experten beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Immobilien an Ihre Kinder vererben und dabei Steuern sparen.

Familien-Immobilien-Gesellschaft, um Ihre Apotheke und andere Immobilien zu vererben

Sollten Sie Eigentümer eines größeren Immobilienvermögens sein, haben Sie sich bestimmt schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie dieses vererben möchten. Schließlich ist es Ihnen wichtig, Ihre Immobilien für nachfolgende Generationen möglichst langfristig zu sichern. Dabei kommen bei Ihnen und ihren potenziellen Erben viele Fragen bezüglich eines zukünftigen Erbfalls auf:

  • Wie kann eine gleichmäßige und als gerecht empfundene Verteilung unter den Erben der Immobilien erfolgen und Streit vermieden werden?
  • Haben alle Mitglieder der nachfolgenden Generation ausreichend Interesse an den Immobilien?
  • Würde eine zu hohe Erbschaftssteuer Ihre Erben zum Verkauf des Immobilienvermögens zwingen?
  • Wie können Besonderheiten von Immobilien, zum Beispiel bei einer eigenen Apotheke, berücksichtigt werden?
  • Gibt es Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten Steuern zu sparen?

Die Experten der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für jede Frage und jede Herausforderung – individuell für Ihre Situation.

GmbH, Kommanditgesellschaft oder GbR – welche Gesellschaftsform passt zu Ihnen?

Eine Antwort auf die oben genannten Fragen kann in vielen Fällen die Übertragung des Immobilienvermögens auf eine Familien-Immobilien-Gesellschaft sein. In Frage kommen verschiedenste Gesellschaftsformen, sodass wir Sie bei der richtigen Wahl unterstützen und Ihnen alle rechtlichen Konsequenzen erläutern. Wir beraten Sie zudem zu der optimalen Beteiligung Ihrer Erben an Ihren Immobilien. Natürlich in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, Ihrem Steuerberater sowie dem Notar Ihrer Wahl.

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