Ein Überblick über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten

Wie sind Kryptowerte aus steuerlicher Sicht zu behandeln? Welche Beträge sind in welchem Zeitraum steuerfrei und welche Vorgänge müssen Sie dokumentieren? Antworten auf diese sowie weitere Fragen rund um Kryptowerte haben wir hier für Sie zusammengefasst.

18. Juni 2025
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Kryptowerte sind längst kein Nischenthema mehr. Immer mehr Menschen investieren in Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte. Doch wie sieht es mit der Steuer aus? Die Finanzverwaltung hat jüngst dargelegt, wie Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich zu behandeln sind.

Was sind Kryptowerte aus steuerlicher Sicht?

Kryptowerte gelten steuerlich als »Wirtschaftsgüter«. Das bedeutet: Sie haben einen messbaren Wert und können gehandelt werden – ähnlich wie Aktien oder Gold. Wer also Kryptowerte besitzt oder sich an deren Erstellung beteiligt, kann damit Gewinne oder Verluste erzielen, die unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig sind.

Je nach Tätigkeit, die in Zusammenhang mit Kryptowerten ausgeübt wird, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen:

Mining & Staking: aktive Teilnahme an der Blockchain

Beim Mining oder Staking werden neue Blöcke in der Blockchain erstellt. Der Steuerpflichtige erhält für seine Beteiligung eine Belohnung in Form von Kryptowerten. Diese Belohnung ist steuerpflichtig. Allerdings werden dabei die folgenden zwei Einkunftsarten unterschieden:

  • Gewerbliche Einkünfte: Wird regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht am Mining oder Staking teilgenommen, gilt die Tätigkeit als gewerblich. Dann müssen die Einnahmen im Rahmen gewerblicher Einkünfte versteuert werden.
  • Sonstige Einkünfte: Ist der Steuerpflichtige nur gelegentlich aktiv, kann die Tätigkeit zu sonstigen Einkünften führen. Diese sind steuerpflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 256 Euro betragen.

Einnahmen beim passiven Staking

Beim passiven Staking werden Kryptowerte einem Netzwerk zur Verfügung gestellt. Der Steuerpflichtige ist hierbei nicht selbst aktiv, erhält aber eine Vergütung in Form neuer Kryptowerte.

Diese erzielten Einnahmen führen zu sonstigen Einkünften und sind ebenfalls steuerpflichtig, wenn sie über 256 Euro im Jahr liegen. Dafür wird der Wert des erhaltenen Kryptowertes zum Zeitpunkt des Zugangs (zum Beispiel bei der Einbuchung in die Wallet) ermittelt.

Verkauf von Kryptowerten

Werden Kryptowerte gekauft und verkauft, kann dies zu privaten Veräußerungsgeschäften führen. Ob hierdurch steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, hängt von der Haltedauer ab.

  • Steuerfrei nach einem Jahr: Werden Kryptowerte länger als ein Jahr gehalten, ist der bei Verkauf etwaig entstandene Gewinn steuerfrei.
  • Steuerpflichtig innerhalb eines Jahres: Werden Krypotwerte innerhalb eines Jahres ge- und verkauft, muss ein entstandener Gewinn versteuert werden – es sei denn, der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften liegt unter 1.000 Euro im Jahr. Entsteht ein Verlust, kann dieser fortgeschrieben werden.

Wichtig: Auch der Tausch von Kryptowerten untereinander wie beispielsweise Bitcoin gegen Ethereum gilt als Veräußerung.

Weitere steuerlich relevante Vorgänge

Neben den »klassischen« Transaktionen gibt es bei den Kryptowerten noch weitere steuerlich relevante Vorgänge, die im Folgenden aufgeschlüsselt werden.

  1. Lending: Beim Lending werden Kryptowerte gegen Zinsen verliehen. Diese Zinsen sind steuerpflichtig – entweder als Betriebseinnahmen (bei gewerblicher Tätigkeit und Kryptowerten im Betriebsvermögen) oder als sonstige Einkünfte (bei Kryptowerten im Privatvermögen).
  2. Hard Forks: Bei einer Hard Fork entstehen neue Kryptowerte. Wurden vor der Fork Kryptowerte besessen, erhält der Eigentümer automatisch neue. Die neuen Kryptowerte gelten dabei als angeschafft und ein Gewinn beim späteren Verkauf ist steuerpflichtig. Zumindest, wenn die ursprünglichen Kryptowerte innerhalb eines Jahres gekauft wurden.
  3. Airdrops: Bei einem Airdrop erhält der Steuerpflichtige die Kryptowerte kostenlos – oft als Werbeaktion. Muss der Steuerpflichtige hierfür etwas tun wie Werbung machen oder Daten angeben, führt der Erhalt der Kryptowerte zu sonstigen Einkünften. Diese sind steuerpflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 256 Euro betragen. Es gibt aber auch den Fall, dass der Steuerpflichtige für den Erhalt keine Leistung erbringen muss. Dann kann es sich um eine Schenkung handeln und es gelten andere steuerliche Regeln.

Wie wird der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowerten berechnet?

Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten (zum Beispiel Transaktionsgebühren)

Ist nicht zu ermitteln, welche Kryptowerte verkauft wurden, darf die »FiFo-Methode« (First in – First out) angewendet werden: Die zuerst gekauften Kryptowerte gelten als zuerst verkauft. Es gilt eine walletbezogene Betrachtung.

Was muss dokumentiert werden?

Das Finanzamt erwartet eine lückenlose Dokumentation aller Krypto-Aktivitäten. Dazu gehören:

  • Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkte
  • Kurse zum jeweiligen Zeitpunkt
  • Transaktionsgebühren
  • Wallet-Adressen und Handelsplattformen

Viele Plattformen bieten Transaktionsübersichten oder Steuerreports an, die zur Dokumentation herangezogen werden können. Diese sollten vollständig und plausibel sein.

Fazit des Steuerexperten

Kryptowerte bieten viele Chancen – es bestehen aber auch steuerliche Pflichten. Wer sich frühzeitig informiert und seine Transaktionen gut dokumentiert, kann böse Überraschungen vermeiden.