Frühstartrente ab sechs: 10 Euro monatlich für die Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist ein zentrales Thema für Arbeitnehmer sowie Selbstständige. Mit der geplanten Frühstartrente möchte die Bundesregierung dieses Anliegen bereits in jungen Jahren unterstützen. Dieser Überblick fasst die wesentlichen Punkte des Regierungsentwurfs zusammen.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Frühstartrente, mit der die Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen soll. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Parallel dazu wurde ein Fragen-Antworten-Katalog als verlässliche Informationsquelle veröffentlicht. Mit der Frühstartrente soll der Aufbau einer privaten Altersvorsorge gefördert werden. Der Staat unterstützt Familien durch regelmäßige Zahlungen in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot.
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Eltern können künftig für Kinder, die das sechste Lebensjahr vollenden, bei einem Anbieter ihrer Wahl ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot-eröffnen. Der Anbieter ist dabei zur Erfüllung bestimmter Standards verpflichtet. Der Bund zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit 10 Euro pro Monat in das Depot ein. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Einzahlung weiterer Eigenbeiträge, begrenzt auf bis zu 6.840 Euro pro Jahr, möglich.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag überführt werden. Die Erträge aus der Frühstartrente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.
Vorgehen ohne eigenes Depot
Wird kein individuelles Depot eröffnet, werden die staatlichen Gelder kollektiv nach Jahrgängen angelegt. Bei nachträglicher Depoteröffnung – durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Berechtigten – können diese Mittel auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Geplanter Beginn der Frühstartrente
Das Gesetzgebungsverfahren soll 2026 abgeschlossen werden. Geplant ist, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt. Starten soll der Geburtsjahrgang 2020 und damit Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder den Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden.
- Guido Michels
Diplom-Ökonom
Stellvertretender Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft
Telefon: 0511 9859196 -191
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