Vorsorge für den Notfall: Diese Vorkehrungen sollten Apotheker treffen

Wenn der Inhaber einer Apotheke erkrankt oder stirbt, müssen die Angehörigen in kurzer Zeit wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes treffen. Gut, wenn der Apotheker zu Lebzeiten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen hat. Welche das sein sollten? Wir geben Ihnen einen Überblick.

05. Mai 2023
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Aus der Natur des »Einzelunternehmens Apotheke« ergibt sich, dass fast immer alle Fäden beim Inhaber zusammenlaufen. Er ist der alleinige Verantwortliche, hat den Überblick über die wirtschaftliche Situation, über Verträge und Vereinbarungen. Die Angehörigen beziehungsweise die Erben stehen beim Ausfall des Inhabers vor dem Problem, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Rechtsbeziehungen der Apotheke machen zu müssen, aber weder wichtige Unterlagen noch eingeweihte Mitarbeiter vorfinden. Denn dritte Personen haben – wenn überhaupt – nur einen partiellen Einblick in die Verhältnisse des Betriebes.

Die Mitarbeiter kennen zwar die Kunden und die Organisation der Apotheke, wissen aber wenig über die Geschäftsvorfälle. Den größten Kenntnisstand hat meist noch der Steuerberater. Er überblickt die wirtschaftliche Situation und weiß über die betrieblichen sowie privaten Vermögensverhältnisse Bescheid. Damit Ihre Angehörigen nicht in diese schwierige Situation kommen, sollten Sie jetzt vorsorgen.

Vorsorgevollmacht: Entscheidung für den Notfall treffen

Der verantwortungsvolle Apotheker sollte frühzeitig überlegen, wer im Notfall sowohl im privaten wie im betrieblichen Bereich welche Entscheidungen für ihn trifft und dies in einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht festlegen. Diese Verfügungen, zu denen auch die Patientenverfügung gehört, sorgen dafür, dass im Krankheitsfall nach dem Willen des Erkrankten gehandelt wird.

In der Vorsorgevollmacht legt der Vollmachtgeber fest, wer für den Fall, dass dieser selbst nicht mehr entscheiden kann, Entscheidungen treffen kann. Dies gilt für den Fall der aufgrund von Krankheit oder Unfall dauernden oder vorübergehenden Handlungseinschränkung. Das Vorhandensein der Vollmacht sollte dem Vollmachtnehmer bekannt und für diesen greifbar sein. Durch dieses Dokument kann meist eine durch das Amtsgericht initiierte Betreuung umgangen werden. Banken haben in der Regel eigene Vollmachten. Für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Vollmacht nötig.

Apotheken-Organisation in einem »Notfallordner« festhalten

Nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch sollte die Apotheke auf einen plötzlichen Ausfall des Apothekenleiters vorbereitet sein. Festlegung von Zuständigkeiten und Arbeitsabläufen sowie die Dokumentation wichtiger Adressen und Termine helfen, den reibungslosen Betriebsablauf auch bei längerer Abwesenheit des Leitenden sicherzustellen.

Zusätzlich ist es wichtig, dass die Angehörigen einen schnellen Zugriff auf die den Betrieb und den privaten Bereich betreffenden Unterlagen haben. Dazu gehören neben persönlichen Daten unter anderem laufende Verträge, Aufstellung der Kapital- und Vermögensanlagen, Unterlagen zu bestehenden Konten sowie Guthaben.

Die Bereitstellung eines »Notfallordners« mit allen Dokumenten ist eine sinnvolle Sache. Es geht immerhin um das eigene Lebenswerk, das bei Krankheit oder Tod des Inhabers nicht »kopflos« dastehen soll.

Willen festhalten: Testament aufsetzen oder Erbvertrag verfassen lassen

Wer sichergehen will, dass sein Vermögen auch nach dem Tod in die richtigen Hände gelangt, muss ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Denn wenn zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen werden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann zu Ergebnissen führen, die nicht im Sinne des Verstorbenen sind.

Doch das Testament dient nicht nur zur Absicherung des Ehepartners. Es hilft auch, die Nachfolge der Apotheke zu regeln oder eine unwirtschaftliche Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl von Erben zu vermeiden. Durch die Festlegung, welche Person welchen Besitz erhalten soll, kann auch Streit zwischen den Erben vermieden werden. Aufgrund der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten rund um das Thema Erbrecht und Testament sollte man auf eine Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar nicht verzichten. Ratsam ist auch, den persönlichen Berater hinzuzuziehen, besonders wenn eine Apotheke zur Erbmasse gehört.

Auch ganz wichtig: Gibt es minderjährige Kinder in der Familie, ist eine Sorgerechtsvollmacht oder -verfügung sinnvoll. Sie legt fest, wer bei Handlungsunfähigkeit beziehungsweise im Todesfall der Eltern oder eines Elternteils die elterliche Sorge übernehmen soll.

Unsicherheiten mit der rechtzeitigen Nachfolgeplanung vermeiden

Viele der beschriebenen Unsicherheiten können durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung vermieden werden. Denn die Perspektiven für einen geordneten Übergang sind umso besser, wenn dieser zu einem frühen Zeitpunkt in die Wege geleitet wird. Durch rechtzeitiges Handeln behält man selbst noch das Heft in der Hand, kann Zeitpunkt und Formalitäten der Nachfolge noch selber bestimmen.

In anderen Fällen bleibt den Angehörigen oder den Erben, der Verkauf alternativ und als Sonderfall die Verpachtung der Apotheke. Herausforderung ist, einen Interessenten zu finden und sich auf einen Kaufpreis beziehungsweise Pachtzins zu einigen. Bei einer nicht erfolgten Nachfolgeplanung helfen hier die im »Notfallkoffer« zusammengetragenen Informationen, den Betriebsübergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Die für den Notfall getroffenen Verfügungen, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sind regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Besonders dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, wie nach der Abgabe der Apotheke sowie dem Eintritt in den Ruhestand, ist zu überdenken, ob die Errichtung eines Testaments zur Änderung der gesetzlichen Erbfolge notwendig ist oder die in einem bereits vorhandenen Testament getroffenen Regelungen noch aktuell sind.

Vorsorgeberatung mit Notfallkoffer

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Mit der Vorsorgeberatung der Treuhand Hannover sorgen Sie für den Krankheits- und/oder Todesfall vor. Unsere Berater sprechen mit Ihnen ganz in Ruhe – auf Wunsch auch online - über Ihre individuelle Situation und Ihre Bedürfnisse, unterstützen Sie sowohl hinsichtlich möglicher Vollmachten, Verfügungen sowie Testament als auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen in einem professionellen »Notfallkoffer«. Die Beratung gibt Ihnen das gute Gefühl für sich selbst, Ihre Angehörigen und Ihre Apotheke alle wichtigen Regelungen getroffen zu haben. Sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an!