Familien-Immobilien-Gesellschaft

So vererben Sie Ihre Immobilien schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder. Sie besitzen nicht nur ein Haus sondern sind Eigentümer eines größeren Immobilienvermögens? Deshalb machen Sie sich Gedanken wie Sie diese Immobilien an Ihre Kinder vererben? Ihnen ist es wichtig, Ihre Immobilien für nachfolgende Generationen möglichst langfristig zu sichern? Oder sorgen Sie sich um die gerechte Verteilung Ihrer Immobilien unter Ihren Kindern und möglichen Streit im Erbfall? Befürchten Sie eine hohe Erbschaftssteuer im Erbfall oder wollen Sie bereits zu Lebzeiten die Steuerbelastung innerhalb der Familie optimieren?

Unsere Experten beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Immobilien an Ihre Kinder vererben und dabei Steuern sparen

In den letzten Jahrzehnten haben viele Deutsche ihr Einkommen und Vermögen in ein eigenes Haus oder andere Immobilien investiert. Darüber hinaus werden zahlreiche Immobilien schon über Generationen an die Kinder weitergegeben. Gleichzeitig steigen die nominellen Werte von Immobilien insbesondere in Innenstadtlagen enorm. Das Immobilienvermögen liegt jedoch meist nur in der Hand eines Eigentümers. Dies stellt viele ältere Immobilieneigentümer bzw. ihre potentiellen Erben vor Probleme. Es stellt sich für viele die Frage:

  • wie unter den Kindern eine gleichmäßige und als gerecht empfundene Verteilung der Immobilien erfolgen und Streit vermieden werden kann,
  • ob alle Mitglieder der nachfolgenden Generation ausreichend Interesse an den Immobilien haben oder ausreichend unternehmerisches Geschick besitzen,
  • ob eine zu hohe Erbschaftssteuer Ihre Kinder zum Verkauf des Immobilienvermögens zwingt,
  • wie Besonderheiten von Immobilien, zum Beispiel bei Immobilien des eigenen Gewerbebetriebs, bei einer Unternehmensnachfolge berücksichtigt werden können und
  • wie man bereits zu Lebzeiten Steuern sparen kann.

Ob GmbH, Kommanditgesellschaft oder GbR – welche Gesellschaftsform passt zu Ihrer Situation und Ihrer Familie?

Eine Antwort auf die oben genannten Fragen ist in vielen Fällen die Übertragung des Immobilienvermögens auf eine Familien-Immobilien-Gesellschaft. In Frage kommen die GbR, die Kommanditgesellschaft oder auch die GmbH. Wir beraten Sie rechtlich rund um diese Gesellschaftsformen und die optimale Beteiligung Ihrer Kinder an Ihren Immobilien. Natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater sowie dem Notar Ihrer Wahl.

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