Gesellschaftsrecht: Beratung für Zahnärzte

Es ist immer dann empfehlenswert, sich einen rechtlichen Rat zum Gesellschaftsrecht einzuholen, wenn Sie allein oder gemeinsam mit anderen Parteien den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie zu Investitionszwecken planen. Auch bei der Gründung einer Praxis, dem Verkauf ebendieser oder wenn rechtsgültige Verträge benötigt werden, sollten Sie auf den Expertenrat der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft zurückgreifen.

Wann ist eine fundierte Beratung in Fragen zum Gesellschaftsrecht sinnvoll?

Nicht nur die richtige Ausgestaltung Ihrer Verträge als Zahnarzt, sondern insbesondere auch die Wahl der Gesellschaftsform bei Gründung Ihrer Praxis sind entscheidend beim Fortbestehen Ihres Praxisbetriebs und tragen zum Wert Ihrer Zahnarztpraxis bei. Werden bereits am Anfang »die Weichen falsch gestellt«, kann sich dies negativ auf den weiteren Bestand Ihrer Zahnarztpraxis auswirken.

Generell sollte bei Gründung sowie Veräußerung oder Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft ein Vertrag unterzeichnet werden. Bei bestimmten Gesellschaftsformen, wie der GmbH, ist außerdem die notarielle Beurkundung gesetzlich verpflichtend. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass durch der Vertrag Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind.

In jeder Phase der Unternehmensentwicklung ist eine professionelle Beratung in allen Themen des Gesellschaftsrechts zu empfehlen. Die Anwälte der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Sie fachkundig rund um alle Fragestellungen im unternehmerischen Bereich.

Konkret begleiten wir Sie bei:

  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere bei der Formulierung der Gründungsdokumente und Gesellschaftsverträge
  • Anteilskauf oder -verkauf und Gesellschafterwechsel
  • Beratung bei Fragen zur Haftung
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Käufe sowie Verkäufe von Praxisbetrieben
  • Liquidationen

Die Beratung der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft

In einem Erstgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, welche individuellen Ziele mit der Beratung im Gesellschaftsrecht verfolgt werden, wobei Ihre gegenwärtige Situation sowie Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. Im Anschluss erstellen wir, für Sie entsprechend Ihrer Anliegen die benötigten Verträge oder prüfen, bereits getätigte Vereinbarungen. Dabei beraten wir Sie zu Haftungsrisiken, zeigen Ihnen kritische Aspekte sowie mögliche Lösungen auf und geben Ihnen dadurch Sicherheit für den unternehmerischen Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis. Rufen Sie uns an und erhalten Sie ein individuelles Beratungsangebot.

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