Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde anhängig
Die reformierte Grundsteuer bleibt umstritten: Nun liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesmodell vor. Welche Bundesländer betroffen sein könnten, erfahren Sie hier.

Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland hatten jedoch bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Nun ist dort eine Klage anhängig.
Bundesmodell gilt in mehreren Bundesländern
Das Bundesmodell wird in folgenden Bundesländern verwendet: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechend könnten die Folgen des noch ausstehenden Urteils diese Bundesländer betreffen.
Keine Auswirkung auf Bundesländer mit eigenen Modellen
Für Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hat die anhängige Klage beziehungswiese eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingegen keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.2026; Az. 1 BvR 472/26 https://www.iww.de/s15310