Personalberatung – Meine Mitarbeiter und ich

Mindestlohnerhöhung 2024 und die Auswirkungen auf Minijob und Midijob

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt. Zum Januar 2024 wird dieser wieder erhöht. Wir informieren Sie über die aktuellen Entgeltgrenzen.

01. Dezember 2023
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Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde. In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde erhöht.

Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Minijob- und Midijobgrenzen (Übergangsbereich)

Seit dem 1. Oktober 2022 werden die Entgeltgrenzen für Minijobs und Midijobs dynamisch angepasst. Die Grenzen orientieren sich an der Höhe des Mindestlohns.

Mit einer Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 gelten somit folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Für den Minijob beträgt die neue Grenze 538 Euro (bisher 520 Euro).
  • Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 538,01 und 2.000 Euro (bisher zwischen 520,01 und 2.000 Euro).

Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro endet am 31. Dezember 2023. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.