Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit

Ob Äpfel, Bananen, Birnen … indem Sie Ihren Beschäftigten einen kostenlosen Obstkorb zur Verfügung stellen, können Sie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter positiv beeinflussen. Darüber hinaus ist dies steuer- und beitragsfrei möglich.

20. Januar 2026
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Der Obstkorb als steuerfreie Aufmerksamkeit steht für die unkomplizierte Art, das Team mit frischem Obst und Gemüse zu motivieren. Darunter fallen steuerrechtlich jegliche Aufmerksamkeiten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb offeriert. Diese führen nicht zu einer gravierenden Bereicherung des Arbeitnehmers, steigern aber die Freude am Arbeitsplatz. Diese Aufmerksamkeit fällt zudem nicht unter den zu versteuernden Arbeitslohn. Das Investment in die Obstkörbe mindert allerdings den Gewinn und somit die Steuerlast bei Ihnen als Arbeitgeber.

Aufmerksamkeiten sind steuer- und beitragsfrei

Aus steuer- sowie beitragsrechtlicher Sicht gilt grundsätzlich, dass auch Sachbezüge zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn führen. Eine Ausnahme davon bilden die sogenannten Aufmerksamkeiten. Diese dienen lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sowie der Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen und haben keinen Entlohnungscharakter. Daraus folgert der Fiskus, dass kein Arbeitslohn vorliegt. Hierzu zählen klassischerweise Kaffee, Tee, Getränke, Gebäck, Süßigkeiten und auch die gesunde Variante in Form eines Obstkorbes, aus dem sich die Mitarbeiter frei und kostenlos bedienen können.

Schon eine Portion Obst am Tag hilft, Fehlzeiten zu verringern und die Identifikation mit dem Arbeitsplatz zu stärken. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die Obst bequem ins Büro liefern. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sich auszahlt, in das Wohlergehen der eigenen Mitarbeiter zu investieren.