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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Apotheken-Abschlag steigt auf zwei Euro

Den GKV-Finanzen droht eine Schieflage. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) steuert mit einem Spargesetz gegen. Was angedacht ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

16. August 2022
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Das »GKV-Finanzstabilisierungsgesetz«, welches zuletzt Ende Juli als Kabinettsentwurf vorlag, dürfte vielen Apotheken sauer aufstoßen. Denn es sieht vor, den Apotheken-Abschlag zu erhöhen. Aber auch andere Akteure im Gesundheitswesen müssen Einsparbeiträge leisten.

Was steht im offiziellen Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes?

Einsparungen bei Apotheken:

  • Der Apotheken-Abschlag soll befristet bis einschließlich 2024 von 1,77 Euro auf 2,00 Euro brutto je GKV-Rx-Arzneimittel steigen. Netto bedeutet dies eine Anhebung von 19 Cent je GKV-Rx-Packung. Dies wäre eine Einsparung von etwa 150 Millionen Euro und ein Verlust je Apotheke von ca. 7.000 Euro netto.

Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben:

  • Das geltende Preismoratorium soll über den 31. Dezember 2022 hinaus bis einschließlich 2026 verlängert werden.
  • Der Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1 Satz 1 (allgemeiner Herstellerabschlag), der insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel gilt, wird für ein Jahr befristet um fünf Prozentpunkte angehoben.
  • Konkretisierung der Regeln zu dem zwischen Kassen und Herstellern vereinbarten Erstattungsbetrag, unter anderem soll dieser soll bereits ab dem siebten Monat gelten.

Einsparungen bei den Ärzten:

  • Streichung der extrabudgetären Vergütung für neue Patienten bei Vertragsärzten.
  • Begrenzung des Honoraranstiegs für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz) in den Jahren 2023 und 2024.

Einnahmen und Ausgaben:

  • Anstieg der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen im Jahr 2023 wird begrenzt auf 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
  • Der Bund zahlt im Jahr 2023 einen Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden Euro und gewährt ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro. Weitere Mittel sollen aus den Finanzreserven der Kassen und des Gesundheitsfonds entnommen werden.

Warum ist eine Reform notwendig?

Die Reform ist laut dem BMG nötig, weil durch den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten die Beitragseinnahmen weniger steigen als die Ausgaben und sich seit 2020 eine GKV-Finanzierungslücke auftut. Ohne die Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um rund einen Prozentpunkt steigen und anschließend jedes Jahr um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte zunehmen.

Das Gesetz geht nun in die parlamentarische Beratung im Bundestag sowie in den Gesundheitsausschuss. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2023 geplant.