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Home-Office-Pauschale – Wann Sie vom heimischen Schreibtisch profitieren können

Die Home-Office-Pauschale ist aus steuerlicher Sicht eine gute Alternative zum klassischen Arbeitszimmer. Was es zu beachten gilt und wie Sie vom heimischen Schreibtisch profitieren können, erklärt unser Experte.

02. Dezember 2025
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Ein kurzer Blick in betriebliche E-Mails am Wochenende, die Planung des nächsten Dienstplans oder die Vorbereitung der Buchhaltung am heimischen Küchentisch – viele Unternehmer und Selbstständige arbeiten auch außerhalb ihres Betriebs. Doch: Kann man diese Tage steuerlich geltend machen? Die Home-Office-Tagespauschale macht es möglich – und das auch ohne anerkanntes häusliches Arbeitszimmer.

Was steckt hinter der Home-Office-Pauschale?

Spätestens seit der Corona-Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause seinen festen Platz im Berufsalltag. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine dauerhafte Möglichkeit geschaffen, diese häuslichen Arbeitstage steuerlich zu berücksichtigen. Seit 2023 gilt: Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, können Sie 6 Euro pro Tag als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr.

Was gilt als häusliche Tätigkeit und wann liegt sie vor?

Viele Mandanten fragen sich: Reicht es schon, kurz E-Mails zu beantworten? Oder muss ich den ganzen Tag zu Hause arbeiten? Entscheidend für die Pauschale ist, dass die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung stattfindet. Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Das bedeutet: Selbst, wenn Sie am Wochenende nur 20 Minuten geschäftliche E-Mails beantworten oder Dienstpläne prüfen, kann dieser Tag zählen. Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob Ihnen im Betrieb ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch gelegentliche Arbeiten in der häuslichen Umgebung können berücksichtigt werden.

Arbeitszimmer oder Home-Office

Worin besteht nun aber aus steuerrechtlicher Sicht der Unterschied zwischen einem Arbeitszimmer und Home-Office? Und muss ein Arbeitszimmer vorliegen, um die Tagespauschale geltend zu machen? Ein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn ein abgeschlossener, ausschließlich beruflich genutzter Raum vorhanden ist. Das ist bei vielen Selbstständigen oder Unternehmern nicht der Fall. Gerade wenn Arbeitsbereich und privater Wohnraum ineinander übergehen, etwa durch eine Arbeitsecke oder das Arbeiten am Küchentisch, scheitert die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers häufig. Die gute Nachricht, genau hier greift die Tagespauschale. Sie ermöglicht den Abzug, auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer.

So funktioniert die Pauschale in der Praxis

Die Pauschale von 6 Euro je Tag deckt sämtliche Aufwendungen ab, die durch die Tätigkeit zu Hause entstehen – etwa Strom, Heizung, Reinigung oder anteilige Miete. Aufwendungen für Arbeitsmittel (zum Beispiel Laptop und Drucker) sind davon nicht umfasst und können zusätzlich abgezogen werden. Die Pauschale ist tagesbezogen, das heißt: Sie erhöht sich nicht, wenn Sie an einem Tag mehrere Tätigkeiten ausüben, die jeweils die Voraussetzungen erfüllen.

So viel zur Theorie. Doch was bedeutet das in der Praxis? Ein Apotheker arbeitet in Hannover selbstständig. An Sonntagen, an denen kein Notdienst ansteht, erledigt er von zu Hause aus betriebliche Aufgaben, etwa Buchhaltungsvorbereitung, E-Mail-Bearbeitung oder Dienstplanerstellung. Für jeden dieser Tage kann der Apotheker die Tagespauschale von 6 Euro ansetzen. Bei beispielsweise 60 solcher Arbeitstage im Jahr ergibt sich so ein Betriebsausgabenabzug von 360 Euro. Da die Pauschale nicht auf Werktage begrenzt ist, können auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt werden. Dabei wichtig sind die Nachweise sowie die Plausibilität.

Denn, wie bei allen Betriebsausgaben gilt auch hier: Eine kurze Dokumentation ist unerlässlich. Führen Sie eine einfache Aufstellung oder einen Kalender, aus dem hervorgeht, an welchen Tagen Sie von zu Hause gearbeitet haben. Achten Sie zudem auf Plausibilität, die geltend gemachten Home-Office-Tage sollten mit den übrigen Nachweisen wie beispielsweise Fahrtenbuch, Arbeitszeiten, Tage mit der Anfahrt zur Arbeitsstätte und ähnliches übereinstimmen.

Was ist nicht möglich?

  • Die Tagespauschale kann nicht zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers für dasselbe Jahr geltend gemacht werden.
  • Eine Doppelberücksichtigung (beispielsweise bei mehreren Tätigkeiten oder Einkunftsarten) ist ausgeschlossen. Der Höchstbetrag von 1 260 Euro gilt insgesamt pro Steuerpflichtigen.

Unser Fazit zur Home-Office-Pauschale

Die Tagespauschale bietet eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, auch gelegentliche Arbeitstage zu Hause steuerlich geltend zu machen, ganz ohne separates Arbeitszimmer. Gerade für Selbstständige, die am Wochenende, feiertags oder an freien Tagen noch kurz berufliche Aufgaben erledigen, kann sich der Ansatz lohnen. Wichtig ist, die Nutzung nachvollziehbar zu dokumentieren und die Abzugsgrenzen im Blick zu behalten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob und in welchem Umfang Sie die Pauschale in Ihrem Fall ansetzen können. Wir beraten Sie gerne individuell.