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Neuer Abrechnungsmodus: Weniger Chroniker bei Ärztehausapotheken?

Patienten entlasten, die Termindichte reduzieren und die Abrechnung vereinfachen – all das verspricht der neue Abrechnungsmodus für Chroniker. Doch die neue Regelung kann die Kundenfrequenz in Ärztehäusern verringern. Apotheken bekämen dies zu spüren.

26. November 2025
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Im vierten Quartal 2025 trat eine wichtige Änderung in der ärztlichen Abrechnung für chronisch kranke Patienten in Kraft, die Auswirkungen auf die Apotheken haben könnte. Ärzte dürfen künftig die Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten ohne hohen Betreuungsbedarf für vier Quartale abrechnen, der Patient muss dafür aber nur noch einmal im Jahr in der Praxis vorstellig werden.

Vorteile und Nebenwirkungen des neuen Abrechnungsmodus

Diese Neuregelung soll die Versorgung effizienter gestalten und Patienten entlasten, da weniger Praxisbesuche notwendig sind. Für die Ärzteschaft bedeutet dies eine Vereinfachung der Abrechnung und eine Entlastung des Terminplans.

Doch die Maßnahme hat Nebenwirkungen: Apotheken, die in Ärztehäusern angesiedelt sind, könnten künftig weniger Rezepte erhalten. Da Patienten nicht mehr regelmäßig vor Ort erscheinen müssen, sinkt die Frequenz der direkten Arzt-Patient-Kontakte. Weniger Besuche bedeuten in vielen Fällen auch weniger vor Ort eingelöste Rezepte. Für Apotheken stellt sich daher die Frage, wie sie auf diese Entwicklung reagieren können, um die Bindung zum Patienten zu sichern. Die Reform zeigt, wie eng die Strukturen im Gesundheitswesen miteinander verflochten sind. Eine Änderung in der ärztlichen Abrechnung kann spürbare Folgen für die Apothekenlandschaft haben.