Phishing-Warnung: Gefälschte E-Mails im Umlauf
Nach Phishing-Mails wegen Verspätungszuschlägen im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) werden nun auch Betrugsversuche unter falscher Identität des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Gefälschte Behörden-Mails wirken oft seriös und genau das macht sie gefährlich. Im Zuge erhöhten Aufkommens haben wir die wichtigsten Punkte für Sie gebündelt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) warnt aktuell vor einem verstärkten Aufkommen betrügerischer E-Mails, die den Anschein erwecken, vom BMJV oder vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zu stammen. Empfänger sollen dementsprechend besonders aufmerksam sein.
Woran die gefälschten E-Mails zu erkennen sind
Die betrügerischen Schreiben sind häufig fälschlicherweise mit »Staatssekretärin« unterzeichnet. Zudem verwenden die Täter missbräuchlich das Logo des BMJV sowie den Flaggenstab, um den E-Mails einen offiziellen Anschein zu verleihen. Als Vorwand dienen oftmals angebliche Bußgelder, ausstehende Zahlungen oder dringende gerichtliche Vorladungen. Das dahinter liegende Ziel besteht darin, den Adressaten zum Anklicken von Links oder zum Öffnen von Dateianhängen zu verleiten.
BMJV fordert niemals per E-Mail zu Zahlungen auf
Das BMJV betont, dass es niemals per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen auffordert. Offizielle Bescheide werden in der Regel postalisch zugestellt. Bei verdächtigen Nachrichten sollte außerdem die Absenderadresse sorgfältig geprüft werden. Offizielle E-Mail-Adressen des BMJV enden auf »@bmjv.bund.de«.
So schützen sich Empfänger vor Phishing
Mit verdächtigen E-Mails ist Vorsicht geboten. Empfänger sollten keine Links in verdächtigen E-Mails öffnen, keine Anhänge herunterladen und keinesfalls persönliche Daten oder Bankverbindungen eingeben.
Quelle: BMJV: »Achtung! Aktuelle Warnung vor gefälschten E-Mails (Phishing)«, veröffentlicht am 18.2.2026; Warnung vor Betrugsversuchen im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern, aufgerufen am 08.06.2026.
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