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Steuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.

Bis dato konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch Anpassungen in der Abgabenordnung sollte das ab 2026 anders werden: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt.
Der elektronischen Bekanntgabe kann aber widersprochen und eine Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden.
Durch das »Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen« wurde der Anwendungszeitpunkt auf 2027 verschoben. Wurde oder wird in 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe.
Quelle: Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, BGBl I 2025, Nr. 353; StBK Westfalen Lippe, Mitteilung vom 12.12.2025
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