Steuerberatung für Heilberufe

Steuersatzänderung bei oralen Nikotinersatzprodukten

Es gab eine Änderung bezüglich des Steuersatzes von oralen Nikotinersatzprodukten. Was Sie jetzt unbedingt beachten müssen, erfahren Sie hier.

06. Oktober 2022
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Im August informierte der Hersteller der »Nicorette«-Produkte, Johnson & Johnson, über eine Umsatzsteuererhöhung auf Nikotinkaugummis und Nikotintabletten. Diese gilt bereits seit 1. Januar 2022 aufgrund einer Änderung des europäischen Zolltarifs, wird aber erst seit August 2022 von Johnson & Johnson bei seinen Lieferungen und in der LAUER-Taxe berücksichtigt. Auch andere Hersteller und Anbieter vertreiben jedoch diverse Nikotinkaugummis und -lutschtabletten. Damit ist Johnson & Johnson einer der ersten Hersteller, der die Steuersatzänderung weitergibt. Da sich diese Änderung jedoch über alle Nikotinersatzprodukte erstreckt, gibt es für Sie als Verkäufer dieser einiges zu beachten.

Was muss beim Vertrieb von oralen Nikotinersatzprodukten beachtet werden?

Anhand der LAUER-Taxe überwachen wir für die genannte Produktgruppe, ob auch diese Anbieter und Produkte die Umsatzsteuererhöhung gemeldet haben. Aktuell sind für Johnson & Johnson sowie einige andere Anbieter Steuersatzänderungen in der LAUER-Taxe verzeichnet (Stand 15. September 2022). Ob die weiteren Anbieter in ihren Rechnungen bereits den regulären Steuersatz ausweisen, sollte beobachtet werden, damit die erhaltenen Rechnungen korrekt sind. Dies betrifft axicorp Pharma, betapharm, Gerke, GSK, Omega Pharma und Orifarm. Denn der Vorsteuerabzug ist nur in Höhe des der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrags möglich.

Da die LAUER-Taxe für die Produkte ab 1. Januar 2022 noch nicht den ermäßigten Steuersatz auswies, wurde wahrscheinlich auch gegenüber den Kunden mit 7 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet. Die abgeführte Umsatzsteuer war daher zu gering und muss gegenüber dem Finanzamt berichtigt werden.
Für die oben genannten Anbieter wird der Steuersatz noch immer zu gering vorgegeben. Wir überwachen daher die LAUER-Taxe und teilen Ihnen mit, wenn erstmals für alle betroffenen Produkte richtigerweise 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Spätestens bei der Erstellung der Jahreserklärung 2022 wird Ihr persönlicher Berater wegen einer Berichtigung auf Sie zukommen. Für die Korrektur der Umsatzsteuer benötigen wir eine Auskunft von Ihnen beziehungsweise eine Auswertung Ihres Warenwirtschaftssystems, aus der die Menge und die jeweiligen tatsächlichen Verkaufspreise der Produkte hervorgehen.

Sobald die Umsatzsteuersätze in der LAUER-Taxe aktualisiert sind, werden wir Ihnen eine Liste der betroffenen Artikel inklusive PZN und der jeweiligen Zeiträume, bis zu denen der zu geringe Steuersatz vorgegeben wurde, zur Verfügung stellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.