Zuwendungsempfänger­register jetzt online

Innerhalb der deutschen Steuerverwaltung ist das Bundeszentralamt für Steuern für das Zuwendungsempfängerregister zuständig. Dieses bundesweit zentrale Register umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen – neuerdings auch online. Wir informieren.

11. April 2024
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Bereits im Jahressteuergesetz 2020 wurde es beschlossen. Nun hat das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt, dass das Zuwendungsempfängerregister ab sofort online zur Verfügung steht.

Das Zuwendungsempfängerregister umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, ihren Spendern Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Somit bietet das Register unter anderem eine einfache Möglichkeit, sich über den Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren.