Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 einen neuen Höchstwert

Bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt. Zugleich erreichen Erbschafts- und Schenkungsteuer neue Höchstwerte.  

01. Oktober 2026
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Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr lässt sich dabei ein Anstieg um 60,8 Prozent und damit ein neuer Höchstwert verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der starke Anstieg vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro mit einem Anstieg von 146,8 Prozent weit mehr als verdoppelt hat. Die Statistik erfasst ausschließlich Vermögensübertragungen, für die eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Übertragungen innerhalb der Freibeträge sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht enthalten. 

Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen deutlich

Die festgesetzte Erbschaftsteuer erhöhte sich im Jahr 2025 mit 13,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr um 57,1 Prozent. Der bisherige Höchststand war 2021 mit 9,0 Milliarden Euro erreicht worden. Nach anschließenden Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 stieg die festgesetzte Steuer auf Erbschaften im Jahr 2024 erneut. Im Jahr 2025 setzte sich dieser Aufwärtstrend deutlich fort.  

Auch die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte einen neuen Höchstwert. Sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro an. Insgesamt nahm sie seit 2019 durchgängig zu. Im Vergleich zum Jahr 2023 hat sie sich nahezu verdoppelt. 

Übertragenes Vermögen steigt auf 141,1 Milliarden Euro

Durch Erbschaften und Schenkungen wurde im Jahr 2025 Vermögen in Höhe von insgesamt 141,1 Milliarden Euro übertragen. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr.  

Hintergrund dafür sind unter anderem vermehrte Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen. Diese stiegen um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro an. Darunter nahmen sogenannte Großerwerbe um 14,1 Prozent auf 9,8 Milliarden Euro zu. Großerwerbe umfassen Betriebsvermögen von über 26 Millionen Euro. Mit 16,8 Milliarden Euro wurden zudem im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt. Auch bei weiteren Vermögensarten erhöhten sich die übertragenen Werte:  

  • Das Grundvermögen stieg um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro.  

  • Das übrige Vermögen, beispielsweise Bankguthaben, Wertpapieranteile und Genussscheine, nahm um 19,7 Prozent auf 45,3 Milliarden Euro zu. 

  • Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erhöhte sich um 15,7 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro.   

3,7 Milliarden Euro Steuer erlassen

Im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung wurden 2025 Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 9,9 Prozent. Hierbei entfielen auf Schenkungen 3,4 Milliarden Euro sowie 0,3 Milliarden Euro auf Erbschaften. Ersteres entspricht damit einem Anstieg von 6,9 Prozent und letzteres einem Anstieg von 76,8 Prozent.  

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