Steuerberatung für Heilberufe

Was beinhaltet das Steuerentlastungsgesetz 2022?

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist verabschiedet, doch welche finanziellen Entlastungen beinhaltet es? Wer hat Anspruch auf welche Maßnahme? Diese und noch mehr Fragen haben wir für Sie beantwortet.

01. August 2022
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Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Dieses Maßnahmenpaket hat ein Gesamtvolumen von rund 16,3 Milliarden Euro, welches die Bevölkerung - angesichts gestiegener Energiepreise – noch im Jahr 2022 – finanziell entlasten soll. Nachfolgende Punkte informieren Sie über die wichtigsten Regelungen:

Allgemeines über die Energiepreispauschale

Jeder Anspruchsberechtigte erhält im Kalenderjahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe 300 Euro. Doch wer gilt als anspruchsberechtigt?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind alle für die Einmalzahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro berechtigt, die in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig sind und im Laufe des Jahres 2022 aus einer der folgenden Quellen Einkommen beziehen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Nichtselbstständige Arbeit

Ein bestimmter Zeitraum oder eine Mindestdauer ist nicht notwendig, um die Energiepauschale ausgezahlt zu bekommen.

      Welche Arbeitnehmer erhalten die 300 Euro?

      Die Einmalzahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten nach Angaben des Finanzministeriums folgende Arbeitnehmer:

      • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten

      • Minijobber und alle Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

      • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit

      • Personen, die ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ansparen

      • Personen, die Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leisten

      • Personen, die Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten (etwa für den Mutterschutz) 

      • Personen, die ausschließlich steuerfreien Lohn beziehen (etwa ehrenamtliche Übungsleiter)

      • Werkstudenten oder Studenten im entgeltlichen Praktikum

      • Personen, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind

      • Personen, die in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen beziehen, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergeld

      Was ist mit Transferleistungsempfängern vom Hartz-IV-Zuschuss oder Kinderbonus 2022?

      Die Ansprüche auf die Energiepreispauschale, den Kinderbonus oder den Hartz-IV-Bonus schließen sich nicht gegenseitig aus. Wer die Einmalzahlung für Transfergeldempfänger – etwa den Zuschuss zu Hartz IV oder den Kinderbonus 2022 – erhält, kann auch die Energiepreispauschale (EPP) beziehen.

      Alle Details zur Energiepreispauschale finden Sie hier ausführlich erklärt.

      Kinderbonus: Wann und wie viel wird ausgezahlt?
      Im Juli 2022 gibt es zusätzlich für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro

      Anhebung des Grundfreibetrages
      Der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 wird von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 angehoben.

      Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
      Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro, somit auf 1.200 Euro, angehoben.

      Wie wurde die Entfernungspauschale angepasst?
      Für Viel-Pendler sollte ursprünglich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer für Veranlagungszeiträume ab 2024 auf 0,38 Euro angehoben werden. Eine Anhebung erfolgt nun jedoch bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.