Alle Fakten zur Mindestlohnanpassung im Überblick

Ab wann soll der Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde, der durch das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgesehen ist, umgesetzt werden? Wir stellen die Pläne vor.
Was sollten Arbeitgeber und -nehmer über die Mindestlohnanpassung wissen?
Der Mindestlohn wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben und die Entgeltgrenze für Minijobs wird von monatlich 450 Euro auf 520 Euro erhöht werden.
Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wieder auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird voraussichtlich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Zusätzlich sollen die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs von 520,01 Euro bis 1.600 Euro weiter entlastet werden, um den Anreiz zu erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

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