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Apotheke und Corona: Notfalllösungen für Rezepte und Öffnungszeit
Dies wird zwangsläufig zur Folge haben, dass Apotheken die Öffnungszeiten situationsgerecht anpassen müssen. Aufsichtsbehörden und Kammern sind zur Zeit dabei (zum Beispiel in Berlin, Sachsen-Anhalt), Allgemeinverfügungen mit Mindestöffnungszeiten (zum Beispiel von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zu erlassen, mit denen auf vereinfachte Art und Weise die Öffnungszeit reduziert werden kann.
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein kontaktarmes Notfallverfahren für Rezepte entwickelt, bei dem ausnahmsweise das Rezept per Fax von der Arztpraxis in die Stammapotheke gelangt und von dort per Abholung oder Botendienst beliefert wird. Beratungen können telefonisch durchgeführt werden.
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