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Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss für Altverträge gilt ab 2022

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 wurden zur betrieblichen Altersversorgung Regelungen verabschiedet, die den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung interessanter machen sollten. Eine schon fast in Vergessenheit geratene Übergangsregelung ist Ende 2021 ausgelaufen, sodass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altverträge ab 2022 ändern.
Das müssen Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung beachten
Arbeitgeber müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies ist in § 1a Abs. 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Die Zuschusspflicht betraf bisher nur Neuverträge ab dem 1. Januar 2019. Mit Wirkung ab 2022 ist sie auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, zu beachten.
Quelle: Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17.8.2017, BGBl I 2017, S. 3214
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