Matthias Eitenbenz
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Am vergangenen Dienstag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten beim Rezeptabrechnungszentrum AvP eingesetzt. Zwischenzeitlich wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und am 16. September ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Situation sorgt für viel Unruhe und Angst in der Apothekerschaft, da die Gefahr besteht Vergütungen für eingereichte Rezepte nicht zu erhalten.
AvP Kunden sind unterschiedlich von der Situation betroffen:
Je nach Betroffenheit ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
Sie sind betroffen? Sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an!
Sofern noch nicht geschehen, sprechen Sie bitte Ihren persönlichen Berater an. Gemeinsam wird er/sie die weiteren Schritte, sowie die Auswirkungen und weitere Handlungsoptionen mit Ihnen besprechen.
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